5.48. Wenn er sieht, dass sein Geist dem Verlangen oder der Abneigung ausgesetzt ist, darf er weder handeln noch sprechen, sondern muss dastehen, als wäre er von Holz.
5.49. Ebenso wenn der Geist zerstreut, anmaßend, hochmütig, selbstsüchtig, roh, hinterhältig und arglistig ist,
5.50. zur Prahlerei, zum Tadel des andern, zur Geringschätzung, zur Streitsucht neigt, soll er unbeweglich bleiben, als wäre er von Holz.
5.51. „Mein Gedanke verlangt nur nach Reichtum, Ehre, Ruhm oder nach zahlreichem Gefolge und Huldigungen: Darum bleibe ich unbeweglich, als wäre ich von Holz.“
5.52. „Mein Gedanke ist dem Besten des andern feindlich, bedacht auf das Seinige, begierig nach Gesellschaft, er wünscht zu sprechen: Darum bleibe ich unbeweglich, als wäre ich von Holz.“
5.53. „Mein Gedanke ist ohne Duldsamkeit, ohne Energie, furchtsam, anmaßend, schwatzhaft, parteiisch für meinen Anhang: Darum bleibe ich unbeweglich, als wäre ich von Holz.“
Śāntideva, Bodhicharyāvatāra (8.Jh.) 5.48-53. Nach der Übersetzung von Richard Schmidt, Frankfurt 1923.